Fordern Sie mit uns eine Forschung ohne Tierleid!
Kampagnenwebseite mit den Forderungen, der Begründung und Video mit den Hauptanliegen der Trägerschaft.
16. Januar 2023
Der Zürcher Tierschutz, Animalfree Research und die Stiftung für das Tier (TIR) im Recht sind hocherfreut: Das kantonale Verwaltungsgericht hat die in Zürich geplanten höchstbelastenden Versuche zur Erforschung neuronaler Vorgänge des Vogelgesangs von Zebrafinken für unrechtmässig erklärt. Am 24.11.2022 hat es den erstinstanzlichen Entscheid der Zürcher Gesundheitsdirektion umgestossen. Begründung: Der Erkenntnisgewinn sei zu gering, um das enorme Leiden der Tiere zu rechtfertigen, da kein konkreter medizinischer Nutzen für den Menschen absehbar sei. Dieser Entscheid ist ein wegweisender Erfolg für den Tierschutz.
14. Februar 2022
Die Stimmberechtigten haben die Eidgenössische "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt" deutlich abgelehnt. Doch das Nein ist kein generelles Ja für Tierversuche. Die Ablehnung ist vielmehr auf die teilweise problematische Ausgestaltung der Initiative zurückzuführen. Lesen Sie hier die Stellungnahmen unserer drei Mitglieder:
24. Januar 2022
Der KKT ist hocherfreut, dass der Kantonsrat das Rekursrecht für die Tierversuchskommission unverändert im kantonalen Tierschutzgesetz behalten will. Er hat heute die parlamentarische Initiative «Bewilligungsverfahren in Tierversuchen» KR-Nr. 230/2018 deutlich abgelehnt. Das ist ein Entscheid zugunsten eines starken Tierschutzes im Kanton Zürich.
Die Parlamentarische Intitiative "Bewilligungsverfahren in Tierversuchen" hat zum Ziel, das Minderheits-Rekursrecht in der kantonalen Tierversuchskommission des
Kantons Zürich abzuschaffen. Der KKT legt im Factsheet seine Argumente für das Rekursrecht dar.
Tierversuchsverbots-Initiative
Diese Eidgenössische Volksinitiative will Tier- und Menschenversuche verbieten. Der KKT ist wie die Initianten der Meinung, dass dringender
Handlungsbedarf im Bereich Tierversuche herrscht. Er erachtet jedoch die im Parlament hängige Initiative als nicht zielführend. Die Mitglieder des KKT haben daher zuhanden des Parlaments einen
Gegenvorschlag erarbeitet, der in die politische Diskussion einfliessen soll. Denn die Zeit ist reif für einen Wandel: Eine schrittweise Abkehr vom Tierversuch hin zu tierfreien Ersatzmethoden,
die aussagekräftiger, schneller und kostengünstiger sind.
Chronologie zum Rekurs gegen Primatenversuche an der Universtität Zürich
Verwaltungsgericht erlaubt schwerstbelastende Primatenversuche
3. Mai 2017
Gemeinsames Communiqué der Tierschutzorganisationen als Reaktion auf den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgericht vom 5. April 2017, schwerstbelastende Primatenversuche zuzulassen.
51 Schweizer Tierschutzorganisationen erachten das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts zum schwerstbelastenden Primatenversuch als unverhältnismässig und rechtswidrig. Sie kritisieren den Widerspruch zu einem höherstehenden Bundesgerichtsurteil, die krasse Verletzung der Tierwürde und die Überschreitung jeglicher moralisch-ethischer Grenzen.
Beschwerde gegen Primatenversuche abgewiesen
20. April 2017
Die Beschwerde der Tierschutzvertreter in der kantonalen Tierversuchskommission gegen die Bewilligung der Primatenstudie wurde beim Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Universität und die ETH Zürich können damit ihre beantragten Versuche mit Primaten durchführen.
Der Zürcher Tierschutz und die Stiftung für das Tier im Recht kritisieren den Entscheid des Verwaltungsgerichts aufs Schärfste.
Medienmitteilung Zürcher Tierschutz
Medienmitteilung Stiftung für das Tier im Recht
Beschwerde weiterhin hängig
28. März 2017
Die Beschwerde der drei Tierschutzvertreter in der Tierversuchskommission gegen die hochbelastenden Primatenversuche an den Zürcher Hochschulen liegt nach mehreren Schriftwechseln zwischen den Parteien beim Zürcher Verwaltungsgericht. Es liegt noch kein Entscheid vor.
Schwerstbelastender Primatenversuch: Beschwerde ans Zürcher Verwaltungsgericht und offener Brief an Regierungsrat
26. Januar 2016
Die drei Tierschutzvertreter der Zürcher Tierversuchskommission haben am 25. Januar 2016 den Rekurs gegen die höchstbelastenden Primatenversuche an den Zürcher Hochschulen ans Verwaltungsgericht weitergezogen. In einem offenen Brief äussert der KKT sein grosses Bedauern über den Entscheid des Zürcher Regierungsrates, den Rekurs in erster Instanz abzuweisen.
Medienmitteilung (pdf) des KKT zum offenen Brief an den Regierungsrat vom 26. Januar 2016
Offener Brief (pdf) an den Regierungsrat, überreicht am 26. Januar 2016
Rekurs gegen Primatenversuche vom Zürcher Regierungsrat abgewiesen
10. Dezember 2015
Die Koordination Kant. Tierschutz Zürich KKT ist enttäuscht über den Entscheid des Zürcher Regierungsrats, den Rekurs gegen die Primatenversuche an der Universität Zürich abzuweisen.